Bei der Sportausübung im Innenbereich gilt 2G-Plus, das heißt es dürfen nur noch geimpfte und genesene Personen sowie maximal 25 Minderjährige (bisher: unbegrenzt), die nicht geimpft, genesen sind, gleichzeitig anwesend sein. Es gilt im Innenbereich für alle die Testpflicht, auch für geimpfte und genesene Menschen. Beim Sport im Außenbereich gilt 2G.